Wie die hessische Landesregierung in ihrer neuen Verordnung beschlossen hat, ist der Trainingsbetrieb unter den folgenden Umständen gestattet:
Darüber hinaus empfehlen wir den Vereinen, die weiteren folgenden Maßnahmen
einzuhalten und die entsprechenden Aushänge gut sichtbar auf dem Vereinsgelände sowie den sanitären Anlagen auszuhängen und den Trainern, Mitgliedern und Gästen zur Verfügung zu stellen:
- Empfehlungen des HTV
- Empfehlungen zum Trainingsbetrieb
- Empfehlungen für das Tennistraining
- Ergänzende Empfehlungen des DTB | Erläuterung
- Aushang: Verhaltenshinweise für Tennisspieler
- Aushang: Hygiene-Tipps des BMG
- Aushang: Hygiene-Tipps der BZgA
Die hier ergänzenden Empfehlungen werden regelmäßig - entsprechend der weiteren Entwicklungen - aktualisiert und hier veröffentlicht. Es ist daher zu empfehlen, die Aktualität der Empfehlungen in
regelmäßgen Abständen zu kontrollieren.
WIR DANKEN ALLEN FÜR DIE UNTERSTÜTZUNG!